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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Nutzung

 

Der Benutzer ist berechtigt, die Einrichtung und Leistungen zu den angegebenen Trainings-/Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelungen nach Vereinbarung und/oder Aushang, respektive Specialangebote. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

 

 

2. Kundenausweis / Übertragung an weitere Personen

 

Der Kundenausweis muss bei jedem Besuch per Self-Check-In benutzt oder am Empfang vorgewiesen werden. Der Vertrag ist persönlich, kann aber vom Kunden ein einziges Mal an eine weitere Person gegen eine Gebühr von Fr. 100.– übertragen werden, sofern diese Person den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt. Es wird keine Geld-Rückerstattung seitens Stronger Than Be4 geleistet.

 

3. Haftung

 

Der Benutzer anerkennt hiermit auf eigene Gefahr zu trainieren und schließt jegliche Haftung von Seiten StrongerThanBe4 aus. Insbesondere ist der Benutzer für die eigene Gesundheit verantwortlich und trainiert nach dessen Ermessen und Möglichkeiten.

 

4. Spezielles

 

Ärztlich verordnete Trainingsdispens oder ein definitiver Wegzug aus dem Einzugsrayon aller Stronger Than Be4 (> 30 Kilometer) geben dem Kunden das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, falls der Kunde die nötigen Nachweise erbringt (z.B. Arztzeugnis, Wohnsitzabmeldung etc.) und diese an die Verwaltung (StrongerThanBe4, Luzernerstrasse 22, 6010 Kriens) einsendet. Ist in diesem Fall die effektive Dauer des Abonnementspreises kürzer als die ursprünglich vorgesehene Laufzeit, wird der Abonnementspreis pro rata temporis angepasst, wobei darauf eine Administrationsgebühr von Fr. 100.00 anfällt.

 

5. Beiträge

 

Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Der Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.

 

6. Zahlungsart

 

Sollte die Monatsrate bei LSV-Plus Vereinbarung nicht abgebucht werden können, wird der Zugang in die Anlagen gesperrt und der Gesamtrestbetrag inkl. einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– SOFORT zur Zahlung fällig.

 

 

7. Schadenersatz

 

Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn das StrongerThanBe4 aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, etc.) seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.

 

8. Rechte und Pflichten

 

Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom StrongerThanBe4 auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des StrongerThanBe4 innerhalb des Einzugsgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.

 

 

9. Haftung

 

9.1 Jeder Benutzer ist verantwortlich für die mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände. StrongerThanBe4 lehnt jede Haftung ab.

 

9.2 Jeder Benutzer ist verantwortlich für die in der Gardarobe gestellten Gägenstände, Kleidung, Taschen, Wertgegenstände etc. Stronger Than Be4 lehnt jede Haftung ab.

 

9.3 Die Haftung von StrongerThanBe4 für sämtliche Schäden, Unfälle, Verletzungen und Krankheiten die im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, richtet sich nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und die Haftung für die Hilfspersonen werden ausgeschlossen. StrongerThanBe4 hält die Kundinnen und Kunden dazu an, die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen.

 

10. Vertrag/Abonnementsübertragung/Kündigung

 

Der Vertrag zwischen dem Benutzer und StrongerThanBe4 wird in Schriftform abgeschlossen. Allfällige Abänderungen/ Kündigung bedürfen ebenfalls der Schriftform. Der Vertrag ist persönlich, kann aber vom Kunden ein einziges Mal an eine weitere Person gegen eine Gebühr von Fr. 100.– übertragen werden, sofern diese Person den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt. Es wird keine Geld-Rückerstattung seitens Stronger Than Be4 an den Benutzer geleistet. Die Kündigung des Monatsabonnement muss schriftlich eingeschrieben unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende des darauffolgenden Monates erfolgen. Beim 10er-, Halbjahres-, wie auch beim Jahresabonnement gilt die Dauer des Abonnements wie angegeben (10 Lektionen innerhalb 2 Monate, sechs oder zwölf Monate).

 

11. Betriebsunterbruch

 

Die StrongerThanBe4 Trainingseinheiten werden unter Aufsicht eines Personal Trainer/Coach geleitet. Das Center kann für eine Dauer von vier Wochen im Jahr aus Betriebsferiengründen geschlossen werden. Auch kann Stronger Than Be4 an vereinzelte Brückentage geschlossen haben. Der Zeitpunkt wird drei Monate im Voraus an den Mitgliedern bekannt gemacht. Während dieser Zeit werden keine Gelder zurückgezahlt oder Abonnementskosten gekürzt. Die Standorte, Betriebszeiten und die Ausstattung der Studios sowie das Kursangebot können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Einschränkungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung für eine im Voraus bezahlte Entschädigung oder für eine kostenlose Verlängerung des Vertrags.

 

12. Benutzerbeitrag/Verzug

 

12.1 Der Benutzer verpflichtet sich, StrongerThanBe4 für den angebotenen Gebrauch der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte, für die angebotenen Kurse und weiteren Dienstleistungen von StrongerThanBe4 eine Entschädigung gemäss Preisübersicht zu bezahlen. Alle übrigen von der StrongerThanBe4 angebotenen Leistungen sind in der Entschädigung nicht inbegriffen und von Kunden zusätzlich zu bezahlen. Unabhängig vom vereinbarten Zahlungsintervall muss jede Leistung von StrongerThanBe4 im Voraus bezahlt werden.

 

StrongerThanBe4 behält sich eine einseitige Änderung der Preise jederzeit vor.

 

12.2 Der monatliche Betrag gemäss Preisübersicht im Falle eines monatlichen Zahlungsintervalls ist vom Kunden jeweils zu Beginn jeden Monats während der Vertragsdauer zu bezahlen.

 

12.3 Der Halbjahres- und Jahrespreis gemäss Preisübersicht im Falle eines halbjährlichen oder jährlichen Zahlungsintervalls ist vom Kunden jeweils zu Beginn der Vertragsdauer zu bezahlen.

 

12.4 Bezahlt der Kunde die geschuldete Entschädigung nicht fristgerecht, wird er gemahnt (erste Zahlungserinnerung kostenlos, erste Mahnung CHF 5, zweite Mahnung CHF 30). Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, gerät er ohne Mahnung in Verzug und schuldet StrongerThanBe4 einen Verzugszins in Höhe von 5% sowie eine Entschädigung für weiteren Verzugsschaden (z.B. Inkassokosten).

 

StrongerThanBe4 behält sich das Recht vor, alle Angebote und Leistungen zu sperren und die StrongerThanBe4-Mitgliedschaft einzuziehen.

 

13. Datenschutz

 

13.1 Stronger Than Be4 bearbeitet die Daten, die Sie bei der Anmeldung, bei Inanspruchnahme des Angebots oder bei anderen Gegebenheiten (z.B. Events) geben oder die Stronger Than Be4 in diesem Zusammenhang über Sie erhält oder früher erhalten hat, mit grösster Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes. Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Daten mit ergänzenden Daten, zusammengeführt und für die Analysen Ihrer Kontakte bzw. Vertragsabschlüsse (Kundenprofile) sowie für personalisierte Werbeaktionen verwendet werden.

 

Eine Weitergabe der Daten ausserhalb der Stronger Than Be4 erfolgt ausschliesslich unter strengen, vertraglichen Datenschutzauflagen an externe Dienstleister in der Schweiz oder im Ausland, aufgrund gesetzlicher Vorschriften an die Strafverfolgungsbehörden notwendig ist.

 

13.2 Für das Abschliessen eines Vertrages mit monatlichem Zahlungsintervall behält Stronger Than Be4 sich vor, bei geeigneten Informations- und Auskunftsstellen (z.B. Behörden, Wirtschaftsauskunfteien etc.) eine Identitäts- und Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen.

 

14. Allgemeines

 

14.1 Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen zu aktualisieren oder dem Kundendienst mitzuteilen.

 

14.2 Die vorliegenden AGB, der Einzelvertrag, allfällige besonderen Bestimmungen und die Preisübersicht bilden integrierende Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen Stronger Than Be4 und dem Kunden.

 

15. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird deren Gültigkeit als Ganzes davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung entspricht und möglichst nahekommt. In entsprechender Weise ist eine Lücke zu schliessen.

 

16. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

 

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Kriens.

 

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