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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Nutzung

 

Der Benutzer ist berechtigt, die Einrichtung und Leistungen zu den angegebenen Trainings-/Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelungen nach Vereinbarung und/oder Aushang, respektive Specialangebote. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

 

2. Kundenausweis / Übertragung an weitere Personen

 

Der Kundenausweis muss bei jedem Besuch per Self-Check-In benutzt oder am Empfang vorgewiesen werden. Der Vertrag ist persönlich, kann aber vom Kunden ein einziges Mal an eine weitere Person gegen eine Gebühr von CHF 200.00 übertragen werden, sofern diese Person den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt. Es wird keine Geld-Rückerstattung seitens Stronger Than Be4 GmbH geleistet.

 

3. Haftung

 

Der Benutzer anerkennt hiermit auf eigene Gefahr zu trainieren und schließt jegliche Haftung von Seiten Stronger Than Be4 GmbH aus. Insbesondere ist der Benutzer für die eigene Gesundheit verantwortlich und trainiert nach dessen Ermessen und Möglichkeiten.

 

4. Spezielles

 

Die individuelle Besprechung ärztlich verordneter Trainingsbefreiungen erfolgt unter Berücksichtigung der Richtlinien von Stronger Than Be4 GmbH, die das Recht behält, Entscheidungen zu treffen.

Es wird keine Geld-Rückerstattung seitens Stronger Than Be4 GmbH an den Benutzer geleistet.

 

5. Beiträge

 

Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Der Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.

 

6. Zahlungsart

 

Sollte die Monatsrate bei LSV-Plus Vereinbarung nicht abgebucht werden können, wird der Zugang in die Anlagen gesperrt und der Gesamtrestbetrag inkl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00 SOFORT zur Zahlung fällig.

 

7. Schadenersatz

 

Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn das Stronger Than Be4 GmbH aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, etc.) seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.

 

8. Rechte und Pflichten

 

Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom Stronger Than Be4 GmbH auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des Stronger Than Be4 GmbH innerhalb des Einzugsgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.

 

9. Haftung

 

Jeder Benutzer ist verantwortlich für die mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände. Stronger Than Be4 GmbH lehnt jede Haftung ab.

 

9.1 Jeder Benutzer ist verantwortlich für die in der Garderobe gestellten Gegenstände, Kleidung, Taschen, Wertgegenstände etc. Stronger Than Be4 GmbH lehnt jede Haftung ab.

 

9.2 Die Haftung von Stronger Than Be4 GmbH für sämtliche Schäden, Unfälle, Verletzungen und Krankheiten, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, richtet sich nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und die Haftung für die Hilfspersonen werden ausgeschlossen. Stronger Than Be4 GmbH hält die Kundinnen und Kunden dazu an, die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen.

 

9.3 Jeder Benutzer bestätigt, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat er einen Arzt zu konsultieren.

 

10. Vertrag/Abonnementsübertragung/Kündigung

 

Der Vertrag zwischen dem Benutzer und Stronger Than Be4 GmbH wird in Schriftform abgeschlossen. Allfällige Abänderungen/ Kündigung bedürfen ebenfalls der Schriftform. Der Vertrag ist persönlich, kann aber vom Kunden ein einziges Mal an eine weitere Person gegen eine Gebühr von CHF 200.00 übertragen werden, sofern diese Person den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt. Es wird keine Geld-Rückerstattung seitens Stronger Than Be4 GmbH an den Benutzer geleistet. Bei allen Abonnementen verpflichtet sich der Benutzer für den gesamten Zeitraum des Abonnements. Beispiel: Entscheidet man sich für das 6 Monatspaket ist man 6 Monate gebunden. Liegt keine ordnungsgemässe Kündigung vor, wird das Abonnement zu den gleichen Konditionen verlängert, sprich wieder um ein 6 Monatspaket. Die Kündigung des Abonnements muss schriftlich eingeschrieben unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende des aktiven Monatspakets erfolgen. Liegt keine ordnungsgemässe Kündigung vor, wird das Abonnement zu den gleichen Konditionen automatisch verlängert. Abonnemente können jeweils auf das nächsthöhere Paket anpasst werden, sprich ein 3 Monatspaket auf ein 6 Monats- oder 12 Monatspaket angepasst werden, jedoch nicht umgekehrt.

 

11. Betriebsunterbruch

 

Die Stronger Than Be4 GmbH Trainingseinheiten werden unter Aufsicht eines Personal Trainer/Coach geleitet. Das Center kann für eine Dauer von fünf Wochen im Jahr aus Betriebsferiengründen geschlossen werden. Auch kann Stronger Than Be4 an vereinzelte Brückentage geschlossen haben. Der Zeitpunkt wird im Voraus an den Mitgliedern bekannt gegeben. Während dieser Zeit werden keine Gelder zurückgezahlt oder Abonnementskosten gekürzt, auch werden die Abonnemente nicht pausiert. Die Standorte, Betriebszeiten und die Ausstattung der Studios sowie das Kursangebot können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Einschränkungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung für eine im Voraus bezahlte Entschädigung oder für eine kostenlose Verlängerung des Vertrags.

 

11.1 Gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei.

 

12. Benutzerbeitrag/Verzug

 

Der Benutzer verpflichtet sich, Stronger Than Be4 GmbH für den angebotenen Gebrauch der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte, für die angebotenen Kurse und weiteren Dienstleistungen von Stronger Than Be4 GmbH eine Entschädigung gemäss Preisübersicht zu bezahlen. Alle übrigen von der Stronger Than Be4 GmbH angebotenen Leistungen sind in der Entschädigung nicht inbegriffen und von Kunden zusätzlich zu bezahlen. Unabhängig vom vereinbarten Zahlungsintervall muss jede Leistung von Stronger Than Be4 GmbH im Voraus bezahlt werden.

 

Stronger Than Be4 GmbH behält sich eine einseitige Änderung der Preise jederzeit vor.

 

12.1 Der monatliche Betrag gemäss Preisübersicht im Falle eines monatlichen Zahlungsintervalls ist vom Kunden jeweils zu Beginn jeden Monats während der Vertragsdauer zu bezahlen.

 

12.2 Der Halbjahres- und Jahrespreis gemäss Preisübersicht im Falle eines halbjährlichen oder jährlichen Zahlungsintervalls ist vom Kunden jeweils zu Beginn der Vertragsdauer zu bezahlen.

 

12.3 Bezahlt der Kunde die geschuldete Entschädigung nicht fristgerecht, wird er gemahnt (erste Zahlungserinnerung kostenlos, erste Mahnung CHF 5, zweite Mahnung CHF 30). Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, gerät er ohne Mahnung in Verzug und schuldet Stronger Than Be4 GmbH einen Verzugszins in Höhe von 5% sowie eine Entschädigung für weiteren Verzugsschaden (z.B. Inkassokosten).

 

Stronger Than Be4 GmbH behält sich das Recht vor, alle Angebote und Leistungen zu sperren und die Stronger Than Be4 GmbH-Mitgliedschaft einzuziehen.

 

13 Teen – Grouptraining

 

Stronger Than Be4 GmbH bietet Teen – Grouptraining für Jugendlichen an. Die gesetzlichen Vertreter sind nebst den AGB auch mit den folgenden Geschäftsbestimmungen einverstanden:

 

13.1 Eintritt

Die Schnupperlektion ist kostenlos. Beginn ist jederzeit möglich. Bei Einstieg während des laufenden Semesters wird das Semesterkursgeld entsprechend pro Rata angepasst. Mit dem Besuch der zweiten Kurslektion stimmen sie den Kursbestimmungen zu und die Kurskosten für ein Semester werden fällig. Die Trainingsstunde beginnt pünktlich zu den vorgegebenen Zeiten gemäss Stundenplan. Im Interesse der Teilnehmer und des Coaches ist das rechtzeitige Erscheinen zur Stunde notwendig. Kursanmeldungen sind verbindlich und bewirken eine Zahlungspflicht. Eine Buchung von zwei Semester (Schuljahr) ist nur von August-Juli möglich, nicht jedoch von zweitem Semester (Februar).

 

13.2 Zahlung

Das Kursgeld ist gemäss Angaben auf der Rechnung innert 10 Tagen zu begleichen oder vor Ort in bar zu bezahlen. Bei nicht termingerechter Bezahlung der Kurskosten wird der Kursteilnehmer mündlich ermahnt. Danach erfolgt die erste und zweite Mahnung (siehe 12.3.)

 

13.3 Trainingsfreie Zeiten

Es gelten die Ferien der Stadt Kriens. An gesetzliche Feiertage ist das Fitnessstudio geschlossen sowie auch an vereinzelte Brückentage. Siehe Trainingsplan auf der Homepage oder App.

 

13.4 Abmeldung

Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden und es erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes.

 

13.5 Krankheitsfälle/Langzeitabsenzen

Längeres Fernbleiben des Trainings aufgrund Verletzungen, Krankheit wird nach Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses auf das nächste Semester gutgeschrieben.

 

13.6 Kündigung

Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend immer wieder um die gewählte Dauer, wenn sie nicht

spätestens einen Monat vor Vertragsablauf durch den Vertragsnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter schriftlich gekündigt wurde. Die Kündigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

 

13.7 Haftung

Stronger Than Be4 GmbH haftet nicht für Unfälle und Diebstahl. Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der KursteilnehmerInnen.

 

Jegliche Haftung wird abgelehnt. Diebstahl wird der Polizei gemeldet. Es gibt ein «Lost & Found»-Kästli für vergessene Gegenstände, welches regelmässig entsorgt wird.

 

13.8 Zuschauer

Grundsätzlich führen wir die Trainings ohne Zuschauer. In Ausnahmefällen darf in Absprache mit dem Coach zugeschaut werden, jedoch dürfen keine Fotos oder Videos gemacht werden.

 

13.9 Sonstiges

13.9.1 Änderungen der Angebote und Kurszeiten, sowie Coachwechsel bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig kommuniziert.

13.9.2 Handyfreie Zone! Handys bleiben lautlos & während des gesamten Trainings in der Tasche.

13.9.3 Kaugummikauen ist während des Trainings nicht erlaubt. Des Weiteren empfehlen wir aus Sicherheitsgründen jeglichen Schmuck zu entfernen.

Der Coach hat das Recht, TeilnehmerInnen welche sich nicht entsprechend der Hausordnung und der AGBs verhalten, aus dem Training sofort auszuschliessen.

 

14. Datenschutz

 

Stronger Than Be4 GmbH bearbeitet die Daten, die Sie bei der Anmeldung, bei Inanspruchnahme des Angebots oder bei anderen Gegebenheiten (z.B. Events) geben oder die Stronger Than Be4 GmbH in diesem Zusammenhang über Sie erhält oder früher erhalten hat, mit grösster Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes. Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Daten mit ergänzenden Daten, zusammengeführt und für die Analysen Ihrer Kontakte bzw. Vertragsabschlüsse (Kundenprofile) sowie für personalisierte Werbeaktionen verwendet werden.

 

Eine Weitergabe der Daten ausserhalb der Stronger Than Be4 GmbH erfolgt ausschliesslich unter strengen, vertraglichen Datenschutzauflagen an externe Dienstleister in der Schweiz oder im Ausland, aufgrund gesetzlicher Vorschriften an die Strafverfolgungsbehörden notwendig ist.

 

14.1 Für das Abschliessen eines Vertrages mit monatlichem Zahlungsintervall behält Stronger Than Be4 GmbH sich vor, bei geeigneten Informations- und Auskunftsstellen (z.B. Behörden, Wirtschaftsauskunfteien etc.) eine Identitäts- und Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen.

 

15. Allgemeines

 

Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen zu aktualisieren oder dem Kundendienst mitzuteilen.

 

15.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich in einzelnen Fitnessanlagen der Stronger Than Be4 GmbH zu Sicherstellung der Qualitop-Zertifizierung mit Kameras überwacht wird. In den betreffenden Trainingsbereichen wird mittels Schilde auf die Kameras hingewiesen.

 

15.2 Die vorliegenden AGB, der Einzelvertrag, allfällige besonderen Bestimmungen und die Preisübersicht bilden integrierende Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen Stronger Than Be4 GmbH und dem Kunden.

 

15.3 Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial

Wir möchten der Öffentlichkeit Einblick in unseren Trainingsalltag gewähren. Dazu ist Bildmaterial wichtig, welches unser Fitnessstudio in verschiedenen geeigneten Medien und Veröffentlichungen ein Gesicht gibt. Mit der Anmeldung erhalten wir das Recht, dass Foto- und Videomaterial, welches im Unterricht entsteht für öffentliche Zwecke wie Facebook und Homepage genutzt werden darf.

 

Falls dies nicht gewünscht ist, muss eine entsprechende persönliche Meldung an die Inhaber erfolgen, ansonsten wird alles ungefragt verwendet.

 

16. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird deren Gültigkeit als Ganzes davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung entspricht und möglichst nahekommt. In entsprechender Weise ist eine Lücke zu schliessen.

 

17. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

 

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Kriens.

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